Presse-Akkreditierung
Natürlich sind Sie als Pressevertreter herzlich eingeladen, unsere Veranstaltungen kostenfrei zu besuchen. Neben den Angaben zu Ihrer Person und der Redaktion, für die Sie arbeiten, benötigen wir auch eine Kopie Ihres Presseausweises bzw. den Nachweis Ihrer aktuellen journalistischen Tätigkeit (siehe Akkreditierungsrichtlinien). Diese können Sie uns mailen, faxen oder per Post zuschicken.
Presse-Akkreditierungen sind bis spätestens am Vortag der Veranstaltung möglich!
Presse-Kontakt
Zur Akkreditierung bei den einzelnen Veranstaltungen der Heuer Dialog GmbH gelten die aktuellen Akkreditierungsrichtlinien.
Für Ihre Akkreditierung oder auch bei Fragen und Anmerkungen, wenden Sie sich gern an:
Frauke Jahn
Presse
Heuer Dialog GmbH
Postfach 30 04 51 - 40404 Düsseldorf
Telefon +49 (0)211 46905-15
Telefax +49 (0)211 4630-51
E-Mail: presse@heuer-dialog.de
Akkreditierungsrichtlinien
Als Veranstalter wollen wir Journalisten den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer
Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.
Eine Presse-Akkreditierung können erhalten:
- Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes ohne Branchenbezug.
- Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Fachjournalistenverbandes mit thematischem Bezug zur Veranstaltung.
- Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit folgendermaßen nachweisen können:
-
- durch Vorlage von Namensartikeln im Original, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
- durch Vorlage eines Impressums im Original, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind,
und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate ist,
- durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Veranstaltung,
Die Heuer Dialog GmbH behält sich darüber hinaus vor:
- im Einzelfall dem betreffenden Journalisten die Akkreditierung für die Veranstaltung zu entziehen,
- in Einzelfällen einen aktuellen Nachweis der journalistischen Tätigkeit durch Redaktionsbescheinigungen, aktuelle Namensartikel o. Ä.
einzufordern. Werden die Unterlagen nicht beigebracht oder entsprechen diese nicht den Akkreditierungsrichtlinien, kann die Heuer Dialog GmbH
die Akkreditierung verweigern.
Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.