Veranstaltungen dürfen grundsätzlich ohne Einschränkungen wie Abstandsregeln, Maskenpflichten oder Impfnachweise stattfinden. Dies gilt üblicherweise auch für Ihre Teilnahme. In Regionen, die vom jeweiligen Landtag als „Hotspot“ definiert werden, können ggf. andere Regelungen gelten. Auch kann es vereinzelt dazu kommen, dass Gastgeber entsprechend ihres Hausrechts einzelne Hygienemaßnahmen vorgeben.
Sollte eine von Ihnen gebuchte Veranstaltung hiervon betroffen sein, werden Sie etwa eine Woche vor Veranstaltung per E-Mail über das vor Ort geltende Hygienekonzept informiert.
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