Die Autorin
Isabel StreckerPrincipal Associate, Eversheds Sutherland
Frankfurt am Main war früh Vorreiter im digitalen Zeitalter, so hatte die Stadt u.a. die Nase vorn bei der Genehmigung zur Verlegung eines Glasfasernetzes durch Private. Nicht zuletzt diese Rolle hat die Stadt zu einem der global wichtigsten Standorte für den digitalen Datenverkehr gemacht, ist doch der weltgrößte Internetknoten DE-CIX in Frankfurt am Main beheimatet. Die Datencenter-Branche erkennt Frankfurt als Ansiedlungsschwerpunkt in Deutschland bzw. Europa an, ein Markteintritt nach dem anderen erfolgt hier.
Datencenter-Betreiber sind verlässliche Steuerzahler. Der Bau und Betrieb von Rechenzentren ist ein Garant für Arbeitsplätze in der Baubranche, der IT und Elektrotechnik in der Region. Die kontinuierlich wachsende Datencenter-Branche zieht weitere Firmen an, die in die Stadt drängen. Und nicht zuletzt versteht sich Frankfurt selbst als die Digitalhauptstadt Deutschlands. Trotz aller positiven Effekte und ungeachtet vehementer Kritik von verschiedensten Seiten sieht die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung aktuell das Bedürfnis zur Regulierung.
Die Stadt Frankfurt am Main hat Anfang Juni 2022 ein Rechenzentrenkonzept als Teilbereich ihres Gewerbeflächenentwicklungskonzepts beschlossen. Hierdurch soll das Wachstum der Rechenzentren-Branche im Frankfurter Stadtgebiet zukünftig städtebaulich geleitet und die Flächenkonkurrenz zu anderen Gewerbenutzungen stärker berücksichtigt werden. Im Rahmen des Konzeptes sind die bestehenden Gewerbegebiete im Stadtgebiet in Eignungsgebiete, eingeschränkte Eignungsgebiete und Ausschlussgebiete für sogenannte unternehmensunabhängige Rechenzentren eingeteilt worden. Eignungsgebiete sind dabei etwa in Sossenheim, Rödelheim, Griesheim, im Gallus, Ostend, Fechenheim sowie in Seckbach vorgesehen. Die Stadt Frankfurt will durch das Rechenzentrenkonzept einerseits konkrete Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Rechenzentren bereit-, andererseits die wirtschaftliche Diversität in den Gewerbegebieten sicherstellen. Dadurch soll einer direkten Flächenkonkurrenz gegenüber dem verarbeitenden Gewerbe, dem Handwerk und der Industrie vorgebeugt werden. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung beinhaltet gleichzeitig den Auftrag, ein gesamtstädtisches Konzept zur Nutzung der Abwärme der Rechenzentren aufzustellen sowie Standards für die städtebauliche Qualität von Rechenzentren und ihre nachhaltige Bewirtschaftung zu entwickeln. Das Konzept bedarf als städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) der Umsetzung auf Bebauungsplanebene.
Es wird an den Grundstückseigentümern in den betreffenden Bereichen sein, die planerische Entwicklung ihres Eigentums engmaschig zu überwachen und ihren Interessen beizeiten im Rahmen eines entsprechenden Bebauungsplanverfahrens angemessen Berücksichtigung zu verschaffen. Wo möglich, kann über Bauvoranfragen - für eine gewisse Zeit - bestehendes Planungsrecht abgesichert werden. Regulierung in einem Wachstumsmarkt kann nur gelingen, wenn die verschiedenen Akteure an einen Tisch kommen und gemeinsam und konstruktiv zukunftsorientiert denken, möglichst proaktiv, denn das ist stets besser als reaktiv.