Es muss nicht immer Frankfurt sein ..... auch andere Regionen haben ihren Reiz

Sie suchen eine Liegenschaft für ein Rechenzentrum? Die BImA hält entsprechende Flächen bereit.

Beim letzten Fach-Dialog "Datencenter" habe ich Sie darüber informiert, dass die BImA ihren Beitrag dazu leisten will, die Zielvorgaben der Bundesregierung in Bezug auf die Vergrößerung der Gesamtfläche deutscher Rechenzentren zu erfüllen.

Kerstin Held 5. Februar 2020
Katalog "Standorte für Rechenzentren"
©Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Im Laufe des Jahres 2019 ist viel passiert und ich möchte Sie anlässlich des nächsten Fach-Dialogs am 19.03.2020 in Offenbach über den gegenwärtigen Sachstand informieren. Um meinem Vortrag nicht allzu viel vorwegzunehmen, werde ich Sie hier „nur“ über aktuelle Zahlen und Fakten informieren und Ihnen exklusiv unseren Katalog "Standorte für Rechenzentren" vorstellen.

Seit Juli 2018 nimmt die BImA eine kontinuierliche Sichtung des für den Verkauf bestimmten Immobilienbestandes vor und identifiziert daraus diejenigen Liegenschaften, welche die wichtigsten Anforderungen an einen Rechenzentrumsstandort erfüllen.

Besonderes Augenmerk wird dabei auf eine möglichst gesicherte Energieversorgung (vorzugsweise unter Einbeziehung alternativer Energiequellen), eine zuverlässige Konnektivität, z. B. durch Möglichkeiten der Anbindung an Glasfaserleitungen mehrerer Anbieter sowie eine ausbaufähige Erschließungssituation, sowohl verkehrlich als auch in Bezug auf eine nachnutzungsfähige Ver- und Entsorgung, gelegt.

Zunächst wurde vor allem in Norddeutschland nach geeigneten Flächen gesucht. Da sich das Interesse der Investoren aber vor allem auf das Rhein-Main-Gebiet sowie die Gebiete rund um Berlin und Brandenburg konzentriert, wurde die Suche auf diese Regionen ausgeweitet.

Aus einer Grobauswahl von rund 70 Liegenschaften wurden in diesen Gegenden bislang 12 Liegenschaften in die engere Auswahl genommen. Es handelt sich dabei um zum Teil bebaute Liegenschaften mit einer Größe von rund 1,2 bis hin zu stolzen 78 ha. Gefunden wurde dabei auch das ein oder andere Objekt in einer ländlichen, scheinbar unattraktiven Gegend und stellte sich später als eine Liegenschaft mit erheblichem Entwicklungspotential heraus.

Die so identifizierten Liegenschaften werden in einem Katalog „Standorte für Rechenzentren“ zusammengefasst. Der Katalog, welcher zunächst nur die wichtigsten Eckdaten zu den jeweiligen Objekten enthält, kann ab dem 07.02.2020 unter www.bundesimmobilien.de heruntergeladen werden. Auf diese Weise können sich alle Interessierten einen schnellen Überblick verschaffen. Sofern ein spezielles Interesse an einem bestimmten Objekt besteht, können jederzeit weitere Informationen abgefragt werden. Da die Sichtung des Portfolios der BImA noch nicht abgeschlossen ist, wird der Katalog fortlaufend aktualisiert. Zurzeit befinden sich noch fünf weitere Objekte in der Vorprüfung, sodass einer quartalsweisen Erweiterung des Katalogs nichts entgegensteht.

Die BImA beginnt i. d. R. schon sehr früh, oft auch schon vor Aufgabe der militärischen Nutzung, die Liegenschaften für den Markt aufzubereiten, Informationen zu sammeln (z. B. zur Bausubstanz, Erschließung, etwaigen Belastungen) und zusammen mit den zuständigen Behörden die baurechtlichen Rahmenbedingungen, soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll, zu klären. Einen besonders hohen Stellenwert nimmt dabei der vertrauensvolle Dialog mit den von der Konversion betroffenen Kommunen ein.

Die Prüfung der Objekte auf ihre Beschaffenheit als Standort für ein Rechenzentrum erfolgt deshalb immer begleitend zu den örtlichen Entwicklungs- und Planungsabsichten und ist insofern als unterstützende Maßnahme anzusehen, die einen Teil der gesamten Nachnutzungskonzeption darstellt. So will die BImA entscheidend dabei mitwirken, dass die Ansiedlungsbedingungen soweit vorgeklärt werden, dass sowohl Investoren als auch die Kommunen kalkulierbare Standortbedingungen vorfinden.

Parallel tritt die BImA an die regional zuständigen Gebietskörperschaften heran und befragt diese, ob dort ein Erwerbsinteresse zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben besteht. Rechtliche Grundlage für diese sogenannte Erstzugriffsoption der Kommunen und Bundesländer ist ein Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 2012. Sofern ein entsprechendes begründetes Erwerbsinteresse besteht und eine Einigung über die Konditionen zustande kommt, scheidet eine Marktanbietung durch die BImA aus. Es ist daher möglich, dass einige Objekte an die jeweilige Kommune veräußert werden und nicht unmittelbar zum Verkauf stehen.

Sofern das Interesse eines Interessenten geweckt ist, sollte das Objekt noch einer detaillierten Standortanalyse unterzogen werden. Bei entsprechender Eignung kann sich die Ansiedlung eines Rechenzentrums durch seine Anziehungskraft auf andere Unternehmensgruppen, die ggf. sogar wechselseitig voneinander profitieren können, sehr positiv auf den Entwicklungsstandort auswirken.

 

Die Autorin
Kerstin Held
Verkauf, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

Das Event zum Thema

Donnerstag, 15.Oktober.2020
Datencenter
Offenbach am Main