Die Autorin
Martina KoeppenSPD-Bügerschaftsfraktion
Angesichts des Wachstums in den großen Städten aber auch entgegengesetzten Prozessen in ländlichen Räumen ist eine aktive und nachhaltige Bodenpolitik ein Dreh- und Angelpunkt sozial gerechter Stadtentwicklung.
Für eine gemeinwohlorientierte Steuerung der Bodenpolitik ist es vor dem Hintergrund zyklisch wiederkehrender Gestaltungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten unerlässlich, Grund und Boden im öffentlichen Eigentum zu behalten. Die Ausweitung von Vorkaufs- und Wiederkaufsrechten sowie Erbbaurechte sind dabei Bausteine unserer aktiven Bodenpolitik und ein wichtiger Teil generationengerechter Politik. Sie sind damit im besten Sinne boden- und liegenschaftsbezogene Komponenten unserer sozialen Marktwirtschaft. Es gilt sie zu stärken und auszubauen.
Hamburg übt bereits seit einigen Jahren die Vergabe von öffentlichem Grund nach Konzeptausschreibungen aus, um standortbezogene Gestaltungsoptionen im Hinblick auf soziale, wohnungsbaupolitische, städtebauliche, ökologische und ökonomische Zielsetzungen zu sichern.
Die Vergabe von Grundstücken in Erbpacht erhält langfristig den Handlungsspielraum für die Kommunen. Anstatt kurzsichtiger Einnahmeerwartungen durch Grundstücksverkäufe, schaffen Grundstücksvergaben nach Erbpacht auch Wohnraum für die junge Generation, sichert der Kommune Erbbauzinseinnahmen und eröffnet durch den Rückfall der Flächen neue Optionen für die künftigen Generationen.
Durch die Kopplung an vertragliche Vorgaben über Erbbaurechtsverträge an Miethöhe, Belegungsbindungen sowie Bindungsfristen und Laufzeiten erhält die Stadt die Möglichkeit, auf eine nachhaltige Nutzung städtischer Grundstücke. Damit lassen sich gewünschte wohnungspolitische und soziale Ziele im Sinne des sozialen Friedens gestalten.
Um den Bau bezahlbaren Wohnraums für viele Menschen dauerhaft zu sichern, gilt es, die Bemessungsgrundlage für Erbpachtzinsen anzupassen. Dabei muss eine wesentliche Komponente sein, sozialverträgliche Mieten zu sichern. Denn bezahlbarer Wohnraum ist ein elementarer Teil der Daseinsvorsorge.
Gleichzeitig gilt es sicherzustellen, dass die Erbbaurechtsnehmer auch zukünftig Planungssicherheit haben, damit das Instrument im Sinne einer am Allgemeinwohl orientierten Liegenschafts- und Bodenpolitik angenommen wird und im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung funktioniert.
Auch im Rahmen einer bundespolitischen Bodenwende gilt es unteranderem, preisgedämpfte Grundstücksverkäufe in die Wertermittlung der Bodenwerte einfließen zu lassen, so dass eine dämpfende Wirkung auf die Bodenrichtwerte erzielt werden kann. Dafür gilt es im Zweifelsfall, haushaltsrechtliche Vorgaben anzupassen.