Die Autorin
Yvonne TraxelSenior Projektleitung, Heuer Dialog GmbH
Als es um die Frage ging, ob das Personal für eine hinreichende Brandschutzprüfung von (Sonder-) Immobilien ausreiche, waren sich alle einig – nein! Die Verwaltung hat in den letzten Jahren viel Personal abgebaut, Brandschutz-Dienststellen zeichnen sich durch eine große Fluktuation aus und auch auf der Immobilienseite wird es zunehmend schwieriger, gute Mitarbeiter zu finden. Diese werden angesichts der gestiegenen Flut an (EU-)Vorschriften und Gesetzen allerdings immer dringender gebraucht. Zudem hat sich die Architektur weiterentwickelt, so dass heute z.B. Atrien in Büroimmobilien eingebaut werden und auch die Materialvielfalt größer geworden ist. „Die baulichen Anforderungen sind höher geworden, da Standards und das Sicherheitsbedürfnis gestiegen sind. Modulares Bauen kann das möglicherweise auffangen. Auch BIM bietet die Chance, das Bauen beherrschbarer und integrativer zu machen“, so Frank Kamping von Drees & Sommer.
Ein Fazit des Dialogs war, dass jedes Objekt einer individuellen Prüfung bedarf. „Eine allgemein gültige Übertragbarkeit von Brandschutzlösungen gibt es nicht“, bekräftigte Felix Bothmann von Aurelis Real Estate. Er machte deutlich, dass beim Kauf von Sonderbauten oft gewachsene Strukturen vorzufinden sind, deren Mängel und Abweichungen nur das geschulte Auge erkennt. Um Schutzziele zu erreichen, sind daher immer Kreativität und Phantasie gefragt. Auch aus Sicht des Anlageplaners gibt es keine Patentrezepte. Denn Brandschutz ist keine Kerndisziplin, sondern eine vielschichtige Querschnittsfunktion, die den Verantwortlichen ein Verständnis vom großen Ganzen abverlange. Nur dann lasse sich richtig planen. Die Brandfallsteuermatrix ist eine gute Grundlage, um die heutige Komplexität abzubilden. Sie dient außerdem der Qualitätskontrolle und ist eine gute Basis zur Prüfung und Ausführung aller Maßnahmen.
Im Falle des Immobilienkaufs ist es ratsam, das Brandschutzkonzept bei der Due Diligence nicht zu eng zu fassen, denn dann sind Umbauten ggf. nicht mehr möglich. Rechtsanwalt Stefan Koch von der gleichnamigen Kanzlei für Baurecht und Brandschutz weist darauf hin, dass das Brandschutzkonzept ein gutes Planungsinstrument beim Gebäudeerwerb und gleichzeitig Bauvorlage ist. Allerdings gibt es keine generelle Verpflichtung, dieses bei der Behörde vorzulegen. Zudem ist grundsätzlich zu beachten, dass das Arbeitsschutzrecht immer höher als das Brandschutzrecht gestellt ist und baulicher Bestandsschutz in diesen Fällen nicht gilt.
Karl Schenk von PM Schenk Unternehmensberatung rät den Teilnehmern zu einem aktiven Risikomanagement auf Basis eines wirksamen Berichtswesens. Denn mit dem fertigen Umbau fange für den Betreiber die Verpflichtung erst an. Checklisten und regelmäßige Kontrollen sind notwendig, um den Brandschutz während des gesamten Gebäudebetriebs sicherzustellen. Bei komplexen Sonderbauten ist es in jedem Fall ratsam, einen Prüfsachverständigen oder Brandschutzgutachter hinzuzuziehen. Wer diese Regeln beachtet, sich an Gesetze und Prüfvorschriften hält, hat auch nichts zu befürchten, so das Fazit des Fach-Dialogs.