21.09.2017
Gerd Hager

Beispielhaftes Montoringprojekt am Oberrhein

Raumordnung und Einzelhandel

Raumordnungsbehörden und Einzelhandelsunternehmen – sie haben eine enge und spannende Beziehung, bei der nicht alleine Harmonie und Gemeinsamkeiten dominieren.

Verständnis und Verständigung herrschten stets bei den Zielen: lebendige Innenstädte und eine gute Grundversorgung nah am Menschen, im ganzen Land. Über den Weg dorthin wird viel diskutiert. Zudem stellt sich immer wieder die Frage, ob mit abstrakten Regeln konkrete Verbesserungen möglich sind. Dass Steuerung stattfindet ist evident – aber erreicht sie auch ihre Ziele und in welchem Umfang?

Besonders brisant wird der Diskurs durch das Interesse der Europäischen Union. In aktuellen Vertragsverletzungsverfahren verfolgt die EU-Kommission die bundesdeutsche Planungsregelung im Städtebau und in der  Raumordnung. Konkrete Feldstudien sind bislang rar gesät. Am Oberrhein entsteht gerade eine großangelegte Arbeit zu diesem Thema – der Handelsmonitor Oberrhein 2017.

Darin werden bundesweit erstmals auf Grundlage von zwei kompletten Bestandserhebungen in einem zeitlichen Längsschnitt von 2008 bis 2017 die Wirkungen der landes- und regionalplanerischen Grundregeln zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels exemplarisch in einem größeren Raum (ca. 12.400 Betriebe mit zusammen ca. 3,3 Mio. m2 Verkaufsfläche) flächendeckend evaluiert. Von großem Interesse sind dabei die Methoden, mit denen sich die Auswirkungen der 4 Gebote der Raumordnung, Konzentrationsgebot, Integrationsgebot, Kongruenzgebot und Beeinträchtigungsverbot empirisch nachweisen lassen.

Als Projektpartner beteiligten sich die beiden Regionalverbände Mittlerer Oberrhein und Südlicher Oberrhein, die Industrie- und Handelskammern Karlsruhe und Südlicher Oberrhein, die Handelsverbände Nordbaden und Südbaden an der Studie. Die Bestandserhebung und Evaluierung wurde von der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung durchgeführt. Finanziell unterstützt wurde das Projekt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg.

Ergänzt wird die Studie durch einen Vergleich der Einzelhandelsentwicklung zwischen französischer und deutscher Seite im grenzüberschreitenden Raum am Oberrhein in Zusammenarbeit mit der CCI Alsace Eurométropole (Chambre de Commerce et d‘Industrie Alsace Eurométropole).

Die Ergebnisse dienen dazu, die landes- und regionalplanerischen Regelungen sowie die alltägliche Verfahrenspraxis weiterzuentwickeln. Da in vielen Regionen bundesweit vergleichbare raumordnerische Instrumente existieren, besteht auch über den Untersuchungsraum hinaus ein Interesse an den Ergebnissen aus dem Handelsmonitor Oberrhein. Auch die Fachmarktbranche kann aus dieser Studie viele Erkenntnisse gewinnen, wenn es um die Trends von Vorhabenformen bei Neuansiedlungen und Umstrukturierungen sowie Standortlagen geht. Zudem soll der Handelsmonitor Oberrhein sowohl Investoren, Einzelhändler als auch Politiker und Planer zum Dialog über gemeinsame Ziele und Wege hin zu einer weiterhin attraktiven Einzelhandelslandschaft einladen.

Bei der Abschlussveranstaltung am 21.09.2017 in Offenburg werden die zentralen Ergebnisse der Evaluierung präsentiert und mit Vertretern des Einzelhandels, der Kommunalpolitik und des Deutschen Städtetags diskutiert.

Der Autor
Prof. Dr. Gerd Hager
Verbandsdirektor