BRAUCHT BIM EIN NEUES LEISTUNGSBILD IN DEN LEISTUNGSPHASEN 2-5?

BIM – Basis für einen (Neu-)Aufschlag im Architektenrecht

Die Leistungsphasen der HOAI verschieben sich unter dem Einfluss von BIM. Die Planungsphasen im digitalen Modell lassen sich nicht mehr exakt abgrenzen bzw. fließen ineinander. Welche Darstellung ist heute noch zeitgemäß?

Christian Esch 8. März 2017

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat im Herbst 2016 eine Broschüre mit dem ersten Entwurf eines Leistungsbildes für die BIM-Planung herausgegeben. Neben dem Vorschlag eines Leistungsbildes enthält die Broschüre auch Ideen für eine Darstellung der notwendigen LOD (Level of Detail) und LOI (Level of Information).

Dabei sind die Änderungen zwischen dem Standardleistungsbild nach den Vorgaben der HOAI und dem Vorschlag der Architektenkammer NRW gar nicht so unterschiedlich. Abgesehen von einer tatsächlich neuen Grundleistung in der Leistungsphase 1, wonach der Architekt zusammen mit dem Auftraggeber die Vorgaben für die Auftraggeberinformationsanforderungen (AIA) entwickeln und den BIM-Abwicklungsplan mit entwickeln soll, beschränkt sich die Darstellung des Leistungsbildes im Wesentlichen auf die Ergänzung, dass die Arbeiten nicht mehr zeichnerisch, sondern am digitalen Modell ausgeführt werden sollen.

Mit diesen Vorgaben zum Leistungsbild hat die Architektenkammer NRW zwar eine erste Arbeitshilfe gegeben, die tatsächlichen Probleme, die sich typischerweise aus der Anwendung von BIM in der Realität ergeben und deren wirtschaftliche Auswirkungen werden durch dieses Leistungsbild allerdings nicht vollständig abgebildet.

Grundsätzlich ist das Leistungsbild der HOAI natürlich nur maßgeblich für die Vergütung des Architekten, nicht für die Bestimmung von dessen Leistungsumfang. Der Anspruch der Architektenkammer NRW dürfte allerdings deutlich weiter gehen und das Ziel haben, auch eine Vorgabe für die Leistungserbringung durch den Architekten, also einen Vorschlag für eine Leistungsbeschreibung des Architekten unter Berücksichtigung von BIM zu erstellen. Dies wird durch den Entwurf des Leistungsbildes, selbst unter Beachtung der Vorschläge für die LOD und LOI nicht erreicht.

Der wesentliche Kritikpunkt an dem Leistungsbild der Architektenkammer NRW dürfte in den Leistungsphasen 2-5 liegen. Der Maßstab und der Detaillierungsgrad, die die HOAI als wesentliche Unterscheidung- und Differenzierungskriterien der planerischen Grundleistungen zu Grunde legt, hat in der Planung nach BIM keine tatsächliche Bedeutung mehr. Bei der Verwendung von dreidimensionalen Produktvorgaben, wie sie von den meisten Planungssystemen mittlerweile angeboten werden, macht die Differenzierung der planerischen Ergebnisse zwischen den Leistungsphasen 2-5 weitgehend künstlich.

Es erscheint daher nicht sinnvoll, die Differenzierung der verschiedenen Leistungsphasen nach einem künstlichen Maßstab-Äquivalent vorzunehmen. Passend erscheint hier die aus dem angelsächsischen Raum übernommene Differenzierung zwischen „Work in Progress“ – also erste Konzeptstudien ohne Einarbeitung der Fachplaner (ggf. aufgeteilt in Konzepte und Entwürfe), „Shared“ – also ein Stand unter Berücksichtigung der Bauherrnwünsche und Mitwirkung der Fachplaner – und „Published“ – also endabgestimmt. Damit dürfte für alle Beteiligten eine klarere Vorgabe gegeben sein, auch wenn dann die Abgrenzung zwischen den Leistungsphasen 2, 3 und 5 deutlich erschwert wird. Ob dies allerdings ein echter Nachteil, insbesondere für die Architekten, ist, erscheint ohnehin zweifelhaft. Tatsächlich dürfte die Trennung der Planungsleistungen auf unterschiedliche, aufeinanderfolgende Planer weder dem Projekt noch dem Planer gut tun. Auch die Tatsache, dass BIM automatisch den Planungsaufwand in die frühen Leistungsphasen verschiebt, ohne dass die HOAI hierfür eine angemessene Vergütungsfolge vorsieht, macht die Idee, das Leistungsbild für die Leistungsphasen 2-5 übergreifend zu formulieren, durchaus attraktiv.

Das Ziel muss es daher sein, hier weiter den tatsächlichen Abläufen unter Einsatz von BIM zu folgen und das Leistungsbild der Architektenkammer NRW nicht zum Standard werden zu lassen.

Die möglichen Antworten auf die Frage, wie die Leistungsphasen der HOAI in der BIM-Planung aussehen, können Sie mit Christian Esch und anderen Experten diskutieren beim „Smart Real Estate BIM – Anforderungen und Anpassungen für die digitale (R-)Evolution- Aktuelle und rechtliche Fragestellungen“ am 5. April  2017in Frankfurt.

Der Autor
Christian Esch
Partner, Kanzlei Graf von Westphalen

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