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Betriebskostentreiber Nr. 1 – Energie: Der Energieausweis wird zum Marktinstrument! Andreas Wolf, EPM Assetis GmbH Nach langem Hin und Her tritt die Energieeinsparverordnung nun zum 01. Oktober 2007 in Deutschland in Kraft – aber was genau bis wann zu tun ist, verbirgt sich für viele Immobilienbesitzer immer noch im Bürokratendickicht. Andreas Wolf von EPM Assetis hat bereits jetzt den Durchblick – und er hat für Sie die wesentlichen Eckdaten der neuen Verordnung zusammengefasst. Außerdem erfahren Sie von ihm, wie Sie den Energieausweis auch für eine betriebswirtschaftliche Bewertung nutzen. Wer so rechtzeitig die Weichen stellt, Fördermöglichkeiten und Steuervorteile ausschöpft und den Energieausweis als Marktinstrument einsetzt, der kann mit dieser Ausweis-Pflicht bei der Performance-Kür punkten. Die Novellierung der Energieeinsparverordnung tritt nach vierjährigem Ringen zum 01.10.2007 in Kraft. Damit werden erstmals für Bestandsimmobilien Energieausweise zur Pflicht. Der Energieausweis soll angeben, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Die neue Energieeinsparverordnung umfasst folgende wesentliche Neuerungen:
Bestandsgebäude: • Energieausweis bei Neuvermietung, Verkauf, Leasing,… • Modernisierungsempfehlung • Energetische Inspektionen Klimaanlage • Öffentliche Gebäude: Aushang des Energieausweises
Neubau von Nichtwohngebäude: • Klimatisierung und Beleuchtung wird bewertet • Neues Berechnungsverfahren DIN V 18599 (806 Seiten stark) • Prüfungspflicht regenerativer Energie
Der Gesetzgeber lässt zunächst dem Eigentümer die Wahl, ob ein verbrauchsorientierter oder ein bedarfsorientierter Ausweis ausgestellt wird. Für Nichtwohngebäude besteht eine Wahlfreiheit.
Welche Ausweisart ist sinnvoll?
Beide Ausweisformen haben Vor- und Nachteile, die objektbezogen ermittelt werden müssen. Der verbrauchsorientierte Ausweis ist der preiswertere. Jedoch führt er bei vielen Fällen nicht automatisch zum gewünschten Ziel. Der bedarfsorientierte Ausweis bietet entscheidende Vorteile, wenn bei Nichtwohngebäuden einer der folgenden Punkte zutrifft:
• Keine belastbaren Daten über Energieverbräuche, z.B. Mieterstromverbräuche nicht verfügbar • Hohes Nebenkostendelta zu Lasten des Eigentümers • Gebäude mit hohem Energiebedarf (Ergebnis verbrauchsorientierter Ausweis: roter Bereich der Skala) • Für aktuell durchgeführten oder geplanten Modernisierungen, Erweiterungen und Umbauten (ab bestimmter Größe Pflicht) • Für die Qualifizierung von Modernisierungsvorschlägen • Für größere Gebäude, an denen ohnehin permanent Instandhaltungen oder Umbauten vorgenommen werden • Energieintensive Bedienungen oder Nutzung des Mieters • Typenbauten mit Pilotcharakter • Nachhaltigkeitskriterien mit einbezogen werden
Welche Fristen sind einzuhalten?  Abb.: Fristen Energieausweis
Falsch, unvollständig oder nicht rechtzeitig ausgestellte Energieausweise können mit einem Bußgeld von bis zu 15.000,00 € belegt werden. In Zukunft ist mit weiter steigenden Energiepreisen und mit einer deutlichen Verschärfung energetischer Mindeststandards für Gebäude zu rechnen. Dabei geht es insbesondere um Bestandsgebäude, da dort die höchsten Energieeinsparungen vermutet werden, ohne dass die Nutzung oder der Komfort eingeschränkt wird.
Die öffentlichen Fördermöglichkeiten für energiesparende Maßnahmen werden im Jahr 2008 um rund 350 % aufgestockt, die auch für gewerbliche Immobilien nutzbringend einsetzbar sind. Darüber hinaus können erhebliche Steuervorteile bei der Wahl eines umfassenden Energiekonzeptes beantragt werden.
Werden auch die Energiekosten bewertet?
Der Energieausweis berücksichtigt weder die Heizenergie- noch die Stromkosten noch die Qualität der Energiebeschaffung.
Energie-Audit der EPM Assetis
Da mit dem Energieausweis die Aufnahme von physikalischen Daten ohnehin erforderlich ist, liegt es nahe, auch die betriebswirtschaftliche Bewertung durchzuführen. Das hier vorgestellte EPM Assetis Energie-Audit umfasst die Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises und die Auditierung der Energiekosten und Anlagen als das entscheidende Maß für die Bewertung des Betriebskostentreibers Nr. 1.
Wichtig ist es, rechtzeitig – also spätestens in 2008 - mit der Bearbeitung zu beginnen, damit dem Miet- oder Kaufinteressenten zum Stichtag die entscheidenden Informationen vorlegt werden können. Die EPM Assetis bietet als Immobilienmanager die kompletten Leistungen inklusive der Ausstellung von Energieausweisen an. Ansprechpartner: Andreas Wolf, andreas.wolf@epmassetis.de, Tel: 0211/90101-388
| Autor: Andreas Wolf, EPM Assetis GmbH |
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