Heuer Dialog

Haushaltskonsolidierung – die Geschenkkörbe werden wohl wieder eingesammelt

Wolfgang Wiegard
13.11.2009


Prof. Dr.
Wolfgang Wiegard

 QUO VADIS 2010 – Ausweitung der Staatsverschuldung darf nicht zum Dauerzustand werden

Eine Konsolidierung der öffentlichen Haushalte kann ohne harte Einschnitte bei den staatlichen Ausgaben oder gar ohne Steuererhöhungen nicht gelingen.

Über die Hintergründe berichtet der Auftaktsprecher des QUO VADIS 2010, Prof. Dr. Wolfgang Wiegard, Mitglied im Sachverständigenrat der Bundesregierung zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, exklusiv im Heuer-Netzwerk:

Vorrang für die Haushaltskonsolidierung

Die Bundesregierung hat mit zuvor kaum vorstellbaren Beträgen die Finanzmärkte und die gesamtwirtschaftliche Nachfrage stabilisiert. Das war alles in allem richtig. Konsequenz ist aber eine dramatisch ansteigende Staatsverschuldung, die die in den vergangenen Jahren erzielten Konsolidierungsfortschritte zunichte gemacht und die Konsolidierungspläne für den Bundeshaushalt über den Haufen geworfen hat. Dabei sah alles so gut aus: In den Jahren 2007 und 2008 wiesen die öffentlichen Haushalte Überschüsse in Höhe von 4,7 Mrd Euro und 1,0 Mrd Euro auf. Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise ist das alles Makulatur. Aufgrund von Steuermindereinnahmen bei gleichzeitig zunehmenden öffentlichen Ausgaben werden die staatlichen Finanzierungsdefizite stark zunehmen und in den nächsten Jahren die im EG-Vertrag festgelegte Obergrenze von 3 % in Relation zum Bruttoinlandsprodukt erheblich übersteigen. Auch die Schuldenstandsquote wird in den kommenden Jahren auf über 80 % ansteigen und damit weit über der im EG-Vertrag spezifizierten Referenzgröße von 60 % liegen.

Die überwiegend krisenbedingte Ausweitung der Staatsverschuldung war letztlich ohne Alternative, sie darf aber nicht zum Dauerzustand werden. Deshalb ist es zu begrüßen, dass mit der Schuldenbremse eine grundgesetzlich verankerte Regelung zur Begrenzung der staatlichen Neuverschuldung beschlossen wurde und 2011 in Kraft treten wird. Die Neufassung von Artikel 109 Abs. 3 Grundgesetz bestimmt, dass die Haushalte von Bund und Ländern „grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten“ auszugleichen sind. Nach Artikel 115 Abs. 2 Grundgesetz bedeutet dieser „grundsätzliche“ Haushaltsausgleich für den Bund, dass die strukturelle Neuverschuldung ab dem Jahr 2016 einen Wert von 0,35 % in Relation zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten darf. Dies entspricht einem (strukturellen) Budgetdefizit von etwa 10 Mrd Euro. Während einer Übergangsphase kann von dieser Obergrenze abgewichen werden. In § 9 Artikel 2 des „Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform“ ist für den Bund in der Zeit von 2011 bis 2016 ein Defizitabbaupfad derart vorgegeben, dass das strukturelle Defizit des Haushaltsjahres 2010 „in gleichmäßigen Schritten“ zurückgeführt wird, so dass im Jahr 2016 die Obergrenze von 0,35 % erreicht wird.  Die Bundesländer dürfen ab 2020 überhaupt keine neuen (strukturellen) Schulden aufnehmen.

Mit den Regelungen zur Schuldenbremse haben sich die Gebietskörperschaften zu einer entschlossenen Rückführung der staatlichen Neuverschuldung verpflichtet. Das ist die gute Nachricht. Die weniger gute Nachricht ist, dass eine Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ohne harte Einschnitte bei den staatlichen Ausgaben oder gar ohne Steuererhöhungen nicht gelingen kann. Dabei ist richtig, dass angesichts der auch im kommenden Jahr noch fragilen konjunkturellen Entwicklung nicht zu früh mit dem Ausstieg aus der gigantischen Staatsverschuldung begonnen werden sollte. Ab 2011 gibt es zu einer entschlossenen Haushaltskonsolidierung aber keine ernsthafte Alternative.
 
Konkret müssen allein im Bundeshalt im Jahr 2011 etwa 6 Mrd Euro eingespart werden; das sollte noch ohne Probleme über Ausgabenkürzungen, etwa bei den Finanzhilfen des Bundes, möglich sein. Bis zum Jahr 2016 wachsen die einzusparenden Beträge dann aber bis auf fast 40 Mrd Euro jährlich an. Das erfordert allerdings schon einen echten Herkules als Bundesfinanzminister. Tagträumereien helfen bei dieser zentralen Zukunftsaufgabe der neuen Bundesregierung nicht weiter. Insbesondere kann der gewaltige Konsolidierungszwang durch ein in höheres Wachstum allenfalls erleichtert, aber niemals gelöst werden.

Trotz der durch das Grundgesetz vorgegebenen Konsolidierungsnotwendigkeiten wird es bei einer unterstellten langfristigen Wachstumsrate des nominalen Bruttoinlandsprodukts von 3¼ % bis zum Jahr 2024 dauern, bis die Schuldenstandsquote des Jahres 2008 wieder erreicht wird. Der Referenzwert des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts von 60 % würde dann erst im Jahr 2028 unterschritten. Geht man von einer höheren (geringeren) Zuwachsrate des nominalen Bruttoinlandsprodukts von 4 % (2,5 %) aus, wird der Referenzwert von 60 % drei Jahre früher (später) erreicht. Die durch die Wirtschaftskrise hervorgerufenen Belastungen werden selbst bei günstiger wirtschaftlicher Entwicklung also nur langsam abgebaut.
 
 
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009 wird die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung zwar erwähnt; es finden sich allerdings keinerlei konkrete Ausführungen dazu, wie diese Aufgabe bewältigt werden soll. Ausgeblendet werden nicht nur jegliche Maßnahmen zur Bewältigung der bereits bestehenden Konsolidierungserfordernisse; stattdessen werden umfangreiche weitere Steuersenkungen in einem Gesamtvolumen von 24 Mrd Euro bei voller Jahreswirkung sowie zusätzliche Mehrausgaben angekündigt.

Angesichts der enormen Konsolidierungserfordernisse sind derartige Steuersenkungsversprechen ohne solide Gegenfinanzierung mit einer seriösen Finanzpolitik nicht vereinbar. Tatsächlich ist keineswegs sicher, dass die angekündigten Steuersenkungen auch umgesetzt werden. Alle im Koalitionsvertrag angekündigten (also auch die steuerlichen) Maßnahmen stehen explizit unter Finanzierungsvorbehalt. Bei realistischer Betrachtung muss man deshalb davon ausgehen, dass die Geschenkkörbe mit nicht gegenfinanzierten Steuersenkungen nach den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen wieder eingesammelt werden.

Im Hinblick auf die zentrale finanzpolitische Aufgabe in der näheren Zukunft – die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte – , ist der Koalitionsvertrag vage und in jeder Hinsicht enttäuschend. Eine verantwortungsvolle, zukunftsgerichtete Finanzpolitik sieht anders aus.
 

 
Ob aus den Erwartungen der Immobilienwirtschaft an die neue Bundesregierung mehr als die Hoffnung bleibt, dazu wird der Präsident des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA) Dr. Andreas Mattner beim Jahresauftaktkongress der Immobilienwirtschaft QUO VADIS 2010 Stellung beziehen.

Für die, die nicht auf die Politik warten wollen, bietet der QUO VADIS umfassend Orientierung: Welche Märkte werden sich wie entwickeln? Was bestimmt die Renditebetrachtung der Zukunft? Was planen die Banken? Wer sind die Partner von morgen?

Mehr im  >> QUO VADIS 2010 Programm (PDF-Download)


Jahreskongress

QUOVADIS_2010 - Jahresauftaktkongress für die Immobilien-, Bau- und Finanzwirtschaft

Treffpunkt für Entscheider und Visionäre

Der Jahreskongress QUO VADIS 2010 der Heuer Dialog GmbH war wieder eine der wichtigsten Drehscheiben für Trends, Informationen und Kontakte in der Immobilien-, Bau- und Finanzwirtschaft. Er ist der Treffpunkt für Entscheider und Visionäre. Prof. Dr. Wolfgang Wiegard, Mitglied im Sachverständigenrat der Bundesregierung, gab im Rahmen des von der IMMOBILIEN ZEITUNG und dem ZIA initiierten Frühjahrsgutachten Antworten auf die Frage „Guideline Wirtschaft: Brauchen wir einen Neustart?“. Auf der Agenda standen sämtliche Immobiliensegmente wie Wohnen, Handel, Büro und Industrie. Zwei Abendveranstaltungen boten ein ideales Forum für Gespräche und intensiven Meinungsaustausch. mehr
Termin: 01.02. - 03.02.2010, Berlin

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