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![]() AIFM-Richtlinie: Wird der graue Kapitalmarkt weiß gewaschen?05.03.2010
"Wenn es um die Verwaltung fremden Geldes geht, ist Transparenz als Voraussetzung für Verbraucherschutz das oberste Gebot. Wir begrüßen die Europäische Richtlinie, sofern es dabei bleibt, dass die Anbieter von Beteiligungsfonds unter die Lupe genommen werden und neben der persönlichen Qualifikation wirkungsvolle Sicherungseinrichtungen vorweisen müssen und rechtlich nachprüfbare Wohlverhaltensregeln zur Vermeidung von Interessenskonflikten eingehen“, betont Jens Friedemann, Head of Communication bei der IVG Immobilien AG. Ob staatliche Aufsicht die Qualität der Anlageprodukte beurteilen kann, wird im folgenden Artikel diskutiert.
Der graue Kapitalmarkt wird weiß gewaschen Die Finanzmärkte haben nicht nur eine der schwersten Krisen ihrer jüngeren Geschichte erlebt. Die Branche wird nun auch noch mit einer Richtlinie aus Brüssel konfrontiert, deren Konturen bisher nur schwach zu erkennen waren und die geeignet ist, die Anlagebranche von Grund auf zu verändern. So soll der „graue Kapitalmarkt“ mit seinen diversen Anlageformen, die nicht den Wertpapierregelungen (OGAW) unterliegen, staatlich reguliert werden. Der „graue Kapitalmarkt“ soll „weißgewaschen“ werden. Der dafür am 30. April 2009 in Brüssel von der Europäischen Kommission vorgelegte Richtlinienentwurf (AIFM) hatte bereits zu Kontroversen in Politik, aber auch in der Finanzwelt und der Beteiligungsbranche geführt. Immerhin werden offene und geschlossene Immobilienfonds, Spezialfonds, Hedgefonds und Private Equity Fonds erfasst, deren Gesamtvermögen 100 Mio. Euro überschreitet. Damit werden nahezu alle maßgeblichen Anbieter erfasst. Hier sind weitere Kriterien vorgesehen, es könnte freilich auch sein, dass die Schwellenwerte doch noch entfallen oder Erleichterungen vorgesehen werden. Darüber hat der Ministerialrat im Bundesfinanzministerium und Leiter des Referats Investmentwesen, Unternehmens- und Kapitalbeteiligungsgesellschaften, Uwe Wewel, auf der Jahresauftaktveranstaltung des „VGF Verband Geschlossener Fonds“ vor mehreren hundert Teilnehmern am 2. Februar im Congress Center Frankfurt berichtet. Er betonte mehrfach, dass er den Stand der Dinge, nicht als Sprecher des Bundesfinanzministeriums darlege, sondern als Privatmann. Es würden bis zu 1000 Änderungsanträge erwartet, niemand könne mit Sicherheit sagen, wann und in welcher Form die Richtlinie verabschiedet und in nationales Gesetz gegossen wird. Auch dabei seien noch Veränderungen möglich. Allerdings hält es Spanien, das Anfang des Jahres die EU-Präsidentschaft übernommen hat, für denkbar, dass die Richtlinie – wenn es gelingt, die maßgeblichen Gremien (Rat, Parlament und Kommission) ins Boot zu holen – noch in diesem Frühjahr konkrete Gestalt annimmt und über den üblichen Instanzenweg spätestens 2012 in nationales Recht umgesetzt wird, vor allem ins Investmentgesetz. Die Beteiligungsbranche scheint die Regulierung grundsätzlich zu begrüssen. So erklärte Dr. Georg Reul, Vorstandsmitglied IVG Immobilien AG: „Ein strenger Verbraucherschutz ist zwingend erforderlich, wenn fremdes Anlagekapital verwaltet wird.“ Mit einem Fondsvermögen von gut 15 Milliarden Euro zählt die IVG zu den führenden europäischen Unternehmen für Immobilienfonds, für institutionelle Anleger wie Versicherungsgesellschaften, Pensionsfonds und Stiftungen und für annähernd 60.000 private Anleger (EuroSelect Fonds). Ministerialrat Wewel warnte die Fondsbranche auf dem VGF Kongress davor, bis zu einer gesetzlichen Regelung abzuwarten. Zwar werde es für Altfonds mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Übergangsregelung geben, aber auch sie sei nicht auf ewige Zeiten zu haben. Die Richtlinie ziele keineswegs auf die Fonds und andere Anlageinstrumente ab; es werde also keine amtliche TÜV-Plakette geben, das sei auch gar nicht möglich. Die europäischen Staatsoberhäupter hätten vor dem Hintergrund eines starken Verbraucherschutzes vielmehr die Manager im Visier. Wer kollektive Kapitalanlagen an den Markt bringt, müsse sich registrieren lassen. Es gehe um die Qualität des Managements. Regelungsziel sei ein adäquater Investorenschutz. So sieht die Richtlinie folgende grobe Sicherungseinrichtungen vor:
Für die Publikumsfonds und kollektive Anlagen (Retail) öffnet die geplante Richtlinie keinesfalls die nationalen Grenzen. Für einen solchen EU-Pass, der es erlaubt, nicht nur im Nachbarland zu investieren, sondern dort auch Kapital aufzunehmen, sind weitere rechtliche Voraussetzungen erforderlich. Der EU-Pass nach der AIFM-Richtlinie gilt nur für professionelle Anleger. Hier finden Fachleute in den PRIPs (Packaged Retail Investment Products) weitergehende Regelungen. Die EU Kommission will gleiche Regelungen für vergleichbare Anlageprodukte. Wenn der graue Kapitalmarkt weiß wird, ist das für alle Beteiligten von Vorteil, hieß es auf dem Kongress. Nur sei es wichtig, heute schon in den Gesellschaftsverträgen Auffangklauseln aufzunehmen, um später anfallende Kosten für die Regulierung in Rechnung stellen zu können. Geschlossene Fonds „ganz in Weiß“ werde es wohl auch nur dann ohne Zwischenfälle geben, wenn sich die Emissionshäuser und Initiatoren auf die kommenden Anforderungen zügig vorbereiten. Das gelte auch für den Vertrieb; so mancher „alte Hase“ werde nur dann von grosszügigen Übergangsregelungen profitieren, wenn er seine Berufserfahrung anhand von Paragraph 34 C nachweisen können. Es soll allerdings so manchen alten Hasen unter den Außendienstlern geben, der seine Zulassung nie beantragt hat. Der hat dann allerdings schlechte Karten in der Hand. Der Immobilien Brief Nr. 211, 05.02.2010 Fach-Dialog Die AIFM-Richtlinie – Zeitenwende am Fondsmarkt? Management, Marktregulierungen und Zukunft geschlossener und offener Fonds
Hamburg,
15.04.2010
Die Europäische Union will mit der Richtlinie für Alternative Investmentfondsmanager (AIFM) mehr Transparenz für Anleger schaffen. Als sich Anfang April 2009 in London die Regierungschefs der wichtigsten Volkswirtschaften der Welt auf dem G20-Gipfel trafen, war die Finanzmarktkrise auf ihrem Höhepunkt. Heuer Dialog informiert Sie wöchentlich über neue Themen, Termine und Trends. |
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